1. Allgemeines
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem Kunden und Patrick Peuckmann abgeschlossen wird. Höhere Gewalt, Krankheit, behördliche Maßnahmen oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden Patrick Peuckmann von der Erfüllung abgeschlossener Verträge, ohne dass dem Kunden daraus Schadensersatzansprüche entstehen.
2. Angebot
a) Alle Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Preise und Leistungsbeschreibungen auf Webseiten, in Prospekten oder sonstigen Werbematerialien sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich im Vertrag als verbindlich festgelegt werden.
b) Die Angebotsfrist beträgt in der Regel 10 Tage und wird schriftlich im Angebot vermerkt.
3. Vertragsabschluss
a) Der Kunde erhält bei jeder Buchung einen schriftlichen Vertrag, den er innerhalb von 14 Tagen unterschrieben zurücksenden muss. Nach Ablauf dieser Frist ist Patrick Peuckmann nicht mehr an das Angebot gebunden.
b) Liegt der vereinbarte Auftrittstermin innerhalb der 14-Tage-Frist, muss der unterschriebene Vertrag spätestens vor Veranstaltungsbeginn vorliegen.
c) Der Vertrag wird rechtskräftig mit der Unterzeichnung durch beide Parteien oder spätestens mit der Erbringung der Leistung.
4. Widerruf und Rücktritt vom Vertrag
a) Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Angabe von Gründen schriftlich per E-Mail oder Post widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
b) Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist eine Stornierung nur gegen Zahlung einer Stornogebühr möglich. Die Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung: Bei einer Stornierung mehr als 3 Monate vor der Veranstaltung beträgt die Gebühr 25% des vereinbarten Honorars, mindestens jedoch 100 EUR; bei einer Stornierung 1 bis 3 Monate vor der Veranstaltung beträgt die Gebühr 35% des vereinbarten Honorars, mindestens jedoch 150 EUR; bei einer Stornierung weniger als 1 Monat vor der Veranstaltung beträgt die Gebühr 50% des vereinbarten Honorars, mindestens jedoch 200 EUR; bei einer Stornierung weniger als 1 Woche vor der Veranstaltung beträgt die Gebühr 75% des vereinbarten Honorars.
c) Wird die Veranstaltung durch den Kunden verschoben, kann Patrick Peuckmann nach eigenem Ermessen die Buchung auf den neuen Termin übertragen. Dies ist jedoch nicht garantiert.
5. Vorauszahlung
a) Falls im Vertrag eine Vorauszahlung vereinbart ist, muss diese bis zum im Vertrag genannten Datum beglichen werden. In Ausnahmefällen ist eine Zahlung bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
b) Liegt der Auftrittstermin innerhalb der 14-Tage-Frist, muss die Vorauszahlung spätestens vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.
c) Geht die Vorauszahlung nicht fristgerecht ein, erlischt der Vertrag. Dies wird als Stornierung gemäß Punkt 4b behandelt.
6. Preise, Zahlung und Verzug
a) Alle Preise verstehen sich in EUR. Es wird keine Umsatzsteuer gemäß § 19 Abs. 1 UStG ausgewiesen. Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten.
b) Die vereinbarte Gage ist nach erbrachter Leistung in voller Höhe und ohne Abzüge zu zahlen. Die Zahlungsmethode (Barzahlung, Überweisung, Vorauszahlung) wird im Vertrag festgelegt.
c) Bei Überweisung ist ein Zahlungsziel von 10 Tagen ab Rechnungsdatum einzuhalten.
d) Bei Zahlungsverzug ist Patrick Peuckmann berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen sowie eine Mahngebühr von 5% pro Mahnung des Rechnungsbetrags zu erheben.
e) Alle durch den Zahlungsverzug entstehenden Kosten (Mahngebühren, Inkassokosten, Gerichtskosten) trägt der Kunde in vollem Umfang.
7. Leistungserfüllung
a) Die Leistungserbringung erfolgt wie vertraglich vereinbart. Dies umfasst Live-Gesang und/oder Klavierspiel in dem festgelegten Zeitraum.
b) Falls der Kunde nachträgliche Änderungen (z. B. Songauswahl, Verlängerung der Spielzeit) wünscht, können hierfür Zusatzkosten anfallen, die gesondert berechnet werden.
c) Der Aufbau erfolgt in der Regel 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn, der Abbau unmittelbar danach.
8. Pflichten des Kunden
a) Der Kunde stellt sicher, dass eine funktionsfähige und sichere Stromversorgung für benötigtes Equipment bereitsteht.
b) Falls der Kunde eine externe Tontechnik stellt, muss diese den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Ist die Technik unzureichend oder nicht funktionsfähig, kann Patrick Peuckmann die Leistung verweigern, ohne dass eine Rückerstattung erfolgt.
c) Bei Open-Air-Veranstaltungen muss ein wettergeschützter Auftrittsbereich zur Verfügung stehen.
d) Der Kunde stellt während der Veranstaltung Getränke für Patrick Peuckmann bereit.
e) Falls erforderlich, sorgt der Kunde für eine angemessene Unterbringung (z. B. Hotelzimmer), sofern dies im Vertrag vereinbart ist.
9. Anlieferung und Abtransport
a) Der Kunde stellt einen geeigneten Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsorts bereit.
b) Sollte kein geeigneter Parkplatz vorhanden sein, trägt der Kunde alle anfallenden Parkgebühren oder Verwarngelder.
10. Schlussbestimmungen
a. Die Überschriften dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung.
b. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Eine unwirksame Klausel wird so ersetzt oder umgedeutet, dass ihr ursprünglicher Zweck bestmöglich erfüllt wird.
c. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
d. Soweit gesetzlich zulässig, ist Recklinghausen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
Diese AGB treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und gelten für alle Buchungen mit Patrick Peuckmann.